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GMS Journal for Medical Education__BAI_3

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

2366-5017__BAI_3


Abstract
9. Grazer Konferenz 22.-24.09.2005, Innsbruck

Prüfen mit dem Multiple-Choice-Verfahren an der Medizinischen Universität Wien: Qualitätssicherung im Spannungsfeld von internationalen Standards, didaktischem Hausverstand, inadäquaten Rechtsnormen und gesellschaftlicher Akzeptanz

 Michael Schmidts 1

1 Medizinische Universität Wien, Besondere Einrichtung Medizinische Aus- und Weiterbildung, Methodik und Entwicklung, Wien, Österreich




Beitrag

Eine professionelle Medizinprüfung soll Kompetenzen des Studierenden valide und reliabel erfassen, das Lernen und die Lehre günstig beeinflussen, soll ökonomisch vertretbar sein und muss gesellschaftlich akzeptiert werden. Mit der systematischen Einführung von Multiple- Choice-Tests in die reformierten Medizinstudiengänge von Wien, Graz und Innsbruck hat Österreich prüfungsmethodisch den Sprung von der Jahrhundertwende in die 1960er Jahre vollzogen.

Es gibt derzeit für nahezu jede Prüfungsmethode zahlreiche internationale best-practice Beispiele basierend auf einer breiten Evidenzbasis. Warum trifft dieser internationale Erfahrungsschatz in Österreich oftmals nicht auf fruchtbaren Boden?

Anhand der Schlagworte "Fragenqualität“, "Prüfungsgerechtigkeit“, "Bestehensgrenze“, "Studiendauer“ und "Fragenveröffentlichung“ wird auf dem Poster jeweils der internationale "State of the art“ dargestellt. Diesem werden ferner der Status quo des Reformcurriculums and der MUW und der Status quo ante des traditionellen Curriculums gegenübergestellt. Dadurch wird zum Beispiel deutlich, dass die im Hochschulstudiengesetz verankerten gesellschaftlichen Vorstellungen zu Rechtsschutz und Qualitätssicherung viel besser mit dem traditionellen Prüfungssystem harmonieren.

Eine Schlussfolgerung der Analyse ist, dass die Einhaltung von Qualitätsstandards im Multiple-Choice Prüfungswesen an der MUW unter den derzeitigen Rahmenbedingungen (u.a. 6 Prüfungsereignisse im Jahr, Druck zur Fragen- und Wahlantwortveröffentlichung im Wortlaut, Aufweichen des Konzepts der Gesamtprüfung, Wiedereinführung mündlicher Prüfungen bei Mehrfachwiederholern) nur unter (unvertretbar?) hohem Aufwand möglich sind.