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GMS Journal for Medical Education

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

2366-5017_N


Dies ist die deutsche Version des Artikels. Die englische Version finden Sie hier.
Artikel
Hebammenwissenschaft

[Akademische Ausbildung von Hebammen in Deutschland (Teil 1): Anforderungen an die Studienstandorte. Positionspapier des Ausschuss Hebammenwissenschaft (AHW) in der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)]

 Claudia F. Plappert 1
Nicola H. Bauer 2
Kirsten Dietze-Schwonberg 3
Melita Grieshop 4
Annette Kluge-Bischoff 5
Birgit-Christiane Zyriax 6
Sabine Striebich 7

1 Universität Tübingen, Medizinische Fakultät, Institut für Gesundheitswissenschaften, Tübingen, Deutschland
2 Universität zu Köln und Universitätsklinikum Köln, Medizinische Fakultät, Institut für Hebammenwissenschaft, Köln, Deutschland
3 Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mainz, Deutschland
4 Evangelische Hochschule Berlin, Berlin, Deutschland
5 Universität Augsburg, Medizinische Fakultät, Augsburg, Deutschland
6 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hebammenwissenschaft – Versorgungsforschung und Prävention, Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Hamburg, Deutschland
7 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitätsmedizin Halle, Medizinische Fakultät, Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Halle (Saale), Deutschland

Zusammenfassung

An den HAWs und universitären Standorten für hebammenwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge in Deutschland bestehen derzeit große Unterschiede hinsichtlich der Zulassungsverfahren, Ressourcenausstattung und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, was zu heterogenen Curricula und Lehrangeboten führt. Der vorliegende Artikel zeigt auf, welche Herausforderungen für die Hochschulen und für die akademische Qualifizierung von Hebammen bestehen und benennt zukünftige Erfordernisse an die Studiengangsentwicklung in Theorie und Praxis, im Theorie-Praxis Transfer und an Prüfungsformate.

Aufgezeigt werden sowohl inhaltlich-konzeptionelle als auch strukturell-organisatorische Anforderungen, wie z.B. benötigte Lehrformate zur Entwicklung tiefgreifender wissenschaftlicher Kompetenzen in der theoretischen Lehre, die Realisierung der praktischen Studienphasen auf akademischem Niveau, die Ausbildung qualifizierter Praxisanleitenden sowie die Entwicklung geeigneter kompetenzorientierter Prüfungsformate insbesondere für die staatliche Prüfung.

Für die Entwicklung einer einheitlichen hochwertigen akademischen Bildung von Hebammen in Deutschland bedarf es der Vernetzung der Studienstandorte zum Austausch von Erfahrungen zu Lehr-/Lern- und Prüfungsformaten, der Entwicklung eines einheitlichen Kompetenzstrukturmodells und Kerncurriculums sowie der Definition von Qualitätskriterien und Standards für das Studium der Hebammenwissenschaft. Der Ausschuss Hebammenwissenschaft in der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung bietet eine ideale Plattform für die Zusammenarbeit der Studienstandorte. Nur in gemeinschaftlicher Arbeit und mithilfe gebündelter Expertisen können die bestehenden Herausforderungen für die weitere Professionsentwicklung von Hebammen bestmöglich bewältigt werden.


Schlüsselwörter

Akademisierung, Gesundheitsberufe, Hebammen, Curricula

1. Einleitung

Der vorliegende Artikel des AHW stellt dar, vor welche Herausforderungen Hochschulen in Deutschland im Rahmen der Umstellung auf die akademische Qualifizierung von Hebammen gestellt sind. In Teil 2 des Positionspapiers werden die Entwicklungsaufgaben für die Profession der Hebammen in Deutschland benannt, die sich aus den neuen Berufsgesetzen und den gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen ergeben.

2. Hintergrund

Hebammen – so die geschlechtergerechte Berufsbezeichnung – wurden in Deutschland noch bis 2020 fachschulisch ausgebildet. Die zunehmend komplexen Anforderungen an den Hebammenberuf erfordern jedoch erweiterte berufliche Kompetenzen, die in der fächerorientierten Ausbildung nach dem Hebammengesetz von 1985 [1] und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen von 1987 [2] nicht ausreichend abgebildet waren. Im November 2019 wurde mit der Novellierung des Hebammengesetzes der Weg in die vollständige Akademisierung des Berufs eröffnet [3], womit einer entsprechenden Empfehlung des Wissenschaftsrats von 2012 gefolgt [4], [5] und die EU-Richtlinie 2005/36/EG bzw. 2013/55/EU zur automatischen Anerkennung der Berufsabschlüsse in Deutschland umgesetzt wurde.

Deutschland folgt damit der Entwicklung in Österreich und in der Schweiz, wo die Akademisierung der Hebammenausbildung bereits in den Jahren 2006 bzw. 2008 umgesetzt wurde.

  1. Situation und Herausforderungen für Hebammenstudienstandorte in Österreich – kurz gefasst
    Österreich hat 2006 auf Bacherlorstudiengänge umgestellt, die, wie an österreichischen Fachhochschulen üblich 6 Semester umfassen und 180 ECTS kreditieren. In 8 der 9 Bundesländer ist heute jeweils ein Studienstandort vorhanden; das Studienangebot wird auf der Grundlage des Hebammengesetzes (HebG) und des Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) in Verbindung mit der entsprechenden Ausführungsverordnung (FH-Heb-AV) geplant und von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung akkreditiert. Die FH-Heb-AV ist mit der Definition von sog. Mindeststandards gegenüber ihrem deutschen Pendant HebStPrV geringer ausdifferenziert, etwa im Hinblick auf die Kompetenzorientierung, Evidenzbasierung oder die Qualifikation und den Umfang der Praxisanleitung. Den Fachhochschulen werde hierdurch mehr Kompetenzen im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung der Studiengänge eingeräumt. Das Studium ist nicht dual aufgebaut, die Studierenden sind nicht an einen Kooperationspartner gebunden, was das Sammeln vielfältiger praktische Erfahrungen an verschiedenen Praxisorten ebenso erleichtert, wie Auslandspraktika. Anpassungen der öffentlich finanzierten Studienplätze erfolgen auf der Basis entsprechender Bedarfsprognosen und Finanzierungen der Bundesländer. Die Schaffung weiterer akademischer Karrierewege für Hebammen gemäß dem Bolognaprozess (Master, Promotion, Habilitation) ist in Österreich, mit Ausnahme der wenigen Weiterbildungsmaster für Hebammenwissenschaft (gem. österr. Hochschullegistikpaket 2021) bisher noch nicht umgesetzt.
  2. Situation und Herausforderungen für Hebammenstudienstandorte in der Schweiz – kurz gefasst
    Der Beruf Hebamme in der Schweiz ist seit 2008 vollständig akademisiert. Die Westschweiz (Haute école de santé, Genève) startete bereits 2002 mit einem Bachelorstudiengang für Hebammen. In 2008 folgte die deutschsprachige Schweiz mit zwei Studienstandorten (BFH, ZHAW). Die BSc in Hebamme Studiengänge sind auf 6 Semester geplant und werden – wie in der Schweiz an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften üblich – mit 180 ECTS kreditiert. Bislang gibt es keinen grundständigen Hebammenstudiengang an einer Universität. Grundlage der Planung ist das Gesundheitsberufegesetz (GesBG, 2020) und die dazugehörenden Verordnungen (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung, Verordnung über die Akkreditierung der Studiengänge, Registerverordnung); die Vorgaben sind ähnlich wie in Österreich geringer ausdiffernziert als die Rechtsgrundlagen HebG und HebStPrV in Deutschland. Für die vom Bund definierten gesamtschweizerischen einheitlichen und verbindlichen Abschlusskompetenzen für die Gesundheitsberufe wurden berufsspezifische Rollenmodelle entsprechend der CanMeds-Rollen für die Fachhochschulberufe abgeleitet. Vor dem Studium oder nach Abschluss des 6. Studiensemesters absolvieren die angehenden Hebammen ein berufsbefähigendes 10-monatiges Praktikum. Damit werden die notwendigen Praxisstunden, die innerhalb eines 6-semestrigen Studiums nicht erreicht werden können, abgeleistet. Studentinnen werden in den Spitälern durch Praxisausbildner:innen begleitet. 2018-2020 erfolgte die erste Revision des Curriculums und die Kompetenzen für die CanMeds-Rollen wurden ebenfalls überarbeitet. Um genügend Hebammen für die Schweiz auszubilden, wurde die Anzahl der Studienplätze erhöht. Die grösste Herausforderung in diesem Zusammenhang besteht seither darin, ausreichend Praxisplätze für Studierende bereitzustellen.

Das neue Hebammengesetz hat die Befähigung von evidenzbasiert und eigenverantwortlich handelnden Hebammen zum Ziel [6]. Durch die Gesetzesreform veränderte sich die Ausbildung von Hebammen in Deutschland grundlegend. Der theoretische Anteil wurde stark erhöht, etwa durch Lehrinhalte zum wissenschaftlichen Arbeiten, zu vertieften naturwissenschaftlichen/medizinischen Grundlagen oder zur Förderung der Personalkompetenz der Absolvent*innen, die praktischen Studienphasen wurden verkürzt und besser mit der Theorie verzahnt, die außerklinischen Einsatzzeiten ausgedehnt sowie ein verpflichtender Anteil von 25% Praxisanleitung aufgenommen.

Wesentliche Merkmale und Anforderungen an die Studiengänge werden im Hebammengesetz (HebG) [https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/BJNR175910019.html] und in der Hebammen-Studien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] definiert. Studienziel ist die Vermittlung der für den Beruf erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen (§ 9 HebG). Das modifizierte Kompetenzprofil der International Confederation of Midwives (ICM) bildet die Grundlage des in Anhang 1 [Anh. 1] [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] genannten Kompetenzprofils der HebStPrV. Im Rahmen der dreiteiligen staatlichen Prüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) sind diese Kompetenzen nachzuweisen.

Mit dem dualen Hebammenstudium soll das Niveau der altrechtlichen fachschulischen Ausbildung im Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) [7] von der bisherigen Niveaustufe 4 auf Niveau 6 angehoben werden. Der DQR ist ein Instrument, welches in insgesamt acht Niveaustufen die im deutschen Bildungssystem erworbenen Qualifikationen beschreibt und die Einordnung von Abschlüssen erleichtert. Mit dem DQR wird der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) in nationales Recht überführt und die Umsetzung der Bologna-Reform sichergestellt [6].

Die Kompetenzbeschreibung auf Niveaustufe 6 wird den heutigen komplexen Anforderungen an den Beruf der Hebamme gerecht. Die Hebammenarbeit umfasst die gesundheitliche Primärversorgung über die gesamte Lebensphase des Mutter- und Elternwerdens, von der Familienplanung über Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes bzw. bis zum Ende der Stillzeit hinweg (sog. „Betreuungsbogen“) [8]. Somit ist die Hebamme die Gesundheitsfachperson, die für die gesamte gesundheitliche Versorgung von Frauen in einem ausgewählten Teil der reproduktiven Lebensphase qualifiziert ist [9]. Die Zielgruppe schließt auch trans*, inter und non-binäre Personen ein, die sich selbst nicht als Frau bezeichnen. Im Folgenden wird die Geschlechtsidentität von Personen, die Hebammenleistungen in Anspruch nehmen, sprachlich nicht eigens kenntlich gemacht, sondern von Frauen gesprochen.

Studiengänge für Hebammen können sowohl an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) als auch an Universitäten oder auch in Kooperation zwischen Universität und HAW implementiert werden. Duale Studiengänge sind durch zwei zentrale Merkmale gekennzeichnet: Zum einen die Realisierung der Lehrinhalte an zwei aufeinander abgestimmten und koordinierten Lernorten – einer Hochschule und einem Unternehmen – und zum anderen die Orientierung am Primat der Wissenschaftlichkeit [10]. Derzeit (Stand Mai 2024) kann an bundesweit 48 Hochschulen bzw. Universitäten [11] der Doppelabschluss – Berufszulassung zur Hebamme und Bachelor of Science Hebammenwissenschaft – erreicht werden. Hebammenwissenschaftliche Studiengänge sind als dual praxisintegrierend klassifiziert, das heißt, Praxisphasen sind im Studienverlauf enthalten [12].

Die Unterschiede in Ressourcenausstattung und inhaltlicher Schwerpunktsetzung an HAWs und Universitäten bringen eine Heterogenität der Curricula und Lehrangebote mit sich [13], [14]. Auch die Zulassungsverfahren sind unterschiedlich: Je nach Standort erfolgt entweder zunächst die Auswahl der Studierenden durch die Universität und diese werden dann an einen der Praxispartner vermittelt, oder aber die Studierenden bewerben sich zuerst um einen Praxisplatz und erst nach dessen Zusicherung an der Hochschule. Um die Akademisierung des Berufsstandes der Hebammen in Deutschland umsetzen zu können und damit eine erfolgreiche Disziplinentwicklung zu fördern, ist eine gemeinsame Zielsetzung der verschiedenen Studienstandorte wie z.B. eine Verständigung auf zentrale Lehrinhalte in den Curricula essenziell. Nur so ist es möglich, langfristig die Qualität der Hochschulbildung und die Weiterentwicklung des Faches Hebammenwissenschaft voranzutreiben.

3. Anforderungen an praxisintegrierende Studiengänge

Die Dauer des Studiums in Vollzeit beträgt mindestens sechs und maximal acht Semester (§ 11 HebG). Das duale Studium besteht aus einem hochschulischen und einen berufspraktischen Studienteil, wobei beide einen Mindestumfang von 2.200 Stunden haben und die Gesamtstudienzeit mindestens 4.600 Stunden umfassen muss. Im berufspraktischen Studienteil sind 25 Prozent der Einsatzzeiten mit einer Praxisanleitung durch pädagogisch qualifizierte Hebammen sicherzustellen (§ 13 Abs. 2).

3.1. Theoretische Ausbildung

Eine besondere Stärke hebammenwissenschaftlicher Studiengänge in Deutschland ist die Kompetenzorientierung, die einem modernen Bildungsverständnis nach Bologna entspricht und auch in den Akkreditierungsverfahren eingefordert wird. Die im Studium zu entwickelnden Kompetenzen sind genau definiert und unterschiedlichen Kompetenzbereichen zugeordnet (siehe Anhang 1 [Anh. 1], Tabelle S1). Insgesamt hat der Anteil der Theorie im Rahmen der Akademisierung eine Aufwertung erfahren.

Entsprechend den Rechtsvorgaben [https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/BJNR175910019.html], [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] sollen Studierende auf die anspruchsvoller werdenden Versorgungsrealitäten der Geburtshilfe vorbereitet werden, was die Entwicklung vertiefter Kompetenzen in interprofessionellen Lehrformaten erfordert. Dies bedeutet, dass Lehrveranstaltungen zu komplexen Betreuungssituationen entwickelt werden müssen, in welchen Studierende der Hebammenwissenschaft zusammen mit Studierenden anderer Studiengänge (z.B. Humanmedizin, Pflege) unterrichtet und begleitet werden [16]. Die Umsetzung dieser Vorgaben stellt für die Hochschulen jedoch sowohl planerisch als auch kapazitär eine große Herausforderung dar. So scheitern gemeinsame Lehrveranstaltungen leider oft schon schlicht an den zur Verfügung stehenden Raumgrößen oder der unterschiedlich organisierten Semesterpläne.

Die Notwendigkeit, Studierende für die evidenzbasierte Betreuung von Frauen in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit auszubilden, setzt die Entwicklung tiefgreifender wissenschaftlicher Kompetenzen voraus [19].

Als angehende Versorgungsexpert*innen für Frauen im gebärfähigen Alter müssen Studierende zudem auch für die Vielfältigkeit der Themen des Bereichs Frauengesundheit und der damit verbundenen Forschung sensibilisiert werden, um gesundheitlicher Ungleichheit auch diversitäts- und geschlechtersensibel zu begegnen [20]. Dies impliziert nicht zuletzt auch die Berücksichtigung von Aspekten der Geschlechtersoziologie und der Gendergerechtigkeit, um den Anforderungen an evidenzbasierte Betreuungsformate gerecht zu werden [15], [21].

3.2. Praxis

Der Umfang der Praxisphasen wurde im Vergleich zur fachschulischen Ausbildung von 3.000 Stunden auf 2.200 Stunden verringert, dafür der Anteil an (akademisch zu erbringender) Praxisanleitung auf 25 Prozent erhöht, wobei in einigen Bundesländern bis 2030 vorübergehend ein reduzierter Umfang nicht unter 15 Prozent Praxisanleitung möglich ist [https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/BJNR175910019.html], [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html]. Die Stunden in den praktischen Studienphasen [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] verteilen sich auf die Bereiche Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, Neonatologie sowie Gynäkologie und deren Absolvierung muss semester- und modulübergreifend durch geeignete Nachweise belegt werden (Anlage 3 des Hebammengesetzes).

Nicht nur die Organisation der praktischen Studienphasen, sondern auch die Anforderungen an den „Lernort Praxis“ stellen sich als herausfordernd dar, weil auch die Praxisanleitung nun auf akademischem Niveau erfolgen soll, um einen Kompetenzerwerb auf DQR-6-Niveau zu ermöglichen; die Voraussetzungen in der Praxis sind hier jedoch sehr unterschiedlich [14]. In der Entwicklung von Maßnahmen zur Kompensation unterschiedlicher Voraussetzungen in der Praxis gelten aktuell die HAWs als besonders gut gerüstet, da sie seit vielen Jahren Erfahrung in der Umsetzung von dualen Studiengängen mit zum Teil vielfältigen Praxispartnern haben [5]. Unterschiede in der Qualität der Praxisanleitung zwischen den verschiedenen Kliniken sind zu erwarten. Auch die verschiedenen Schwerpunktsetzungen der unterschiedlichen Kliniken führen zu Unterschieden in der Praxisanleitung. So erhalten etwa Studierende, die in Level-1-Häusern mit Perinatalzentren eingesetzt sind, einen vertieften Einblick in die Versorgung von Risikoschwangeren und in komplexe Schwangerschaft- bzw. Geburtsverläufe; ein Einsatz in Level-3-Häusern ermöglicht hingegen frühzeitig ein stärker eigenständiges Handeln in der Betreuung physiologischer Schwangerschafts- und Geburtsverläufe. Wünschenswert wäre, wenn Studierende im Rahmen ihres Studiums geburtshilfliche Abteilungen unterschiedlicher Versorgungsstufen kennenlernen würden, um sowohl eigenverantwortliche Hebammentätigkeiten bei physiologischen Verläufen als auch interdisziplinäre Geburtshilfe bzw. Geburtsmedizin bei Risiken und Komplikationen kennenzulernen – beides wird auch explizit vom Gesetz [https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/BJNR175910019.html], [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] gefordert.

Problematisch ist derzeit der große Mangel an Praxisanleitenden, die zur Gewährleistung von 25 Prozent Praxisanleitung benötigt werden. Ein weiteres Problem in vielen Regionen ist die unzureichende Verfügbarkeit von Praxisplätzen in den Krankenhäusern. Aktuell kann die definierte Anzahl an Studienplätze deshalb teilweise nicht vollumfänglich vergeben werden. Eine ausreichende Zahl an ausgebildeten Hebammen und damit die Sicherung des Nachwuchses kann jedoch nur sichergestellt werden, wenn die Qualifizierung von Hebammen in den Bundesländern als notwendige Gemeinschaftsaufgabe von Hochschulen und klinischen wie außerklinischen Praxispartner*innen wahrgenommen wird.

3.3. Theorie-Praxis-Transfer

Von besonderer Bedeutung für praxisintegrierende, duale Studiengänge ist der Theorie-Praxis-Transfer, welcher als zentraler Aspekt dazu dient, theoretische Bestandteile in die Praxis zu übertragen und umgekehrt – also eine enge Verzahnung theoretischer und praktischer Studienanteile. Maßnahmen des Theorie-Praxis-Transfers sollten möglichst vom ersten Semester an realisiert und im Rahmen eines Längsschnittcurriculums mit gestuftem Kompetenzerwerb in allen Semestern bis zur staatlichen Prüfung implementiert werden. Die möglichen Instrumente sind zahlreich und sollten in Abhängigkeit von den personellen Ressourcen und den thematischen Schwerpunkten in einzelnen Semestern vielfältig zum Einsatz kommen. Verantwortet werden sie einerseits von der Studiengangleitung bzw. den wissenschaftlichen Mitarbeitenden der curricularen Lehre, anderseits aber auch von den Praxisanleitenden vor Ort. Bedeutsam sind dabei Fertigkeiten-/Skillstraining und v.a. die Simulation, die – vor dem Hintergrund, dass die praktische staatliche Prüfung im Kompetenzbereich Geburt ohnehin als simulierte Prüfung durchzuführen ist [17] – zur Vertiefung von alltäglichen und komplexen Fertigkeiten in simulierter Umgebung beitragen können. Regelmäßige praktische Prüfungen können in simulierter Umgebung, z.B. als „objective structured clinical examination“ (OSCE) realisiert, ebenfalls Teil des Theorie-Praxis-Transfers sein, um den Kompetenzerwerb an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis in jedem Semester abzuprüfen [22].

Des Weiteren ist die Praxisbegleitung gesetzlich [https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/BJNR175910019.html], [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] vorgeschrieben. Diese wird durch die hauptamtlich Lehrenden der Hochschule am praktischen Lernort geplant und umgesetzt. Da keine Vorgaben zu Umfang und Inhalt im Hebammengesetz hinterlegt sind und auch die Regierungsbehörden der Länder, wenn überhaupt, unterschiedliche Vorgaben machen, können diese von jedem Hochschulstandort individuell gestaltet werden, etwa durch Praxisbesuche, Fallarbeit und Reflexionsgespräche [18]. Schlussendlich ist die regelhafte Integration von Praxisanleitenden und anderen in der Praxis Tätigen (Hebammen, Pflegefachpersonen und Ärzt*innen) in den Studiengang essenziell. Eine funktionierende Kooperation kann durch regelmäßig stattfindende Praxiskooperationstreffen, hochschulinitiierte Fortbildungen und durch Praxisbesuche der Praxisbegleitenden der Hochschulen realisiert werden. Voraussetzung für eine kompetente Praxisanleitung der Studierenden und damit für einen erfolgreichen Theorie-Praxis-Transfer ist, dass Praxisanleitende mit den in der Theorie vermittelten Inhalten vertraut sind und auch in Skills-Trainings und Simulationen sowie in die Konzeption und Durchführung von praktischen Prüfungen eingebunden sind.

4. Prüfungen

Im Studium von Hebammen bildet das von der Hochschule erstellte modulare Curriculum die Grundlage aller theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen an der Hochschule und im berufspraktischen Studienteil, der in den verantwortlichen Praxiseinrichtungen durch einen auf das Curriculum abgestimmten Praxisplan sicherzustellen ist (§§19-22 HebG). Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Das Prüfungsformat, die Anzahl von Teilprüfungen und deren zeitlicher Umfang sind Bestandteil des hochschulspezifischen Curriculums, werden in der hochschulinternen Studien- und Prüfungsordnung geregelt und im jeweiligen Modulhandbuch ausgewiesen. Aufgrund landesrechtlicher Regelungsbefugnis und der Freiheit von Lehre und Forschung an den Hochschulen ist eine gewisse Heterogenität hinsichtlich der Art der Prüfungsformate und der Prüfungsumfänge möglich, was wiederum die Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse erschwert (siehe Anhang 1 [Anh. 1], Tabelle S1).

Gemäß §21 der HebStPrV [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] muss die schriftliche Prüfung schwerpunktmäßig an definierten Einzelkompetenzen ausgerichtet sein (siehe Anhang 1 [Anh. 1], Tabelle S2). Diese Fokussierung bzw. Beschränkung im Kompetenzprofil konterkariert jedoch die Funktion von Bachelorprüfung und staatlicher Prüfung als Nachweis einer umfassenden Berufsbefähigung als Hebamme und widerspricht einer konsequenten Ausrichtung der berufszulassenden Prüfungen an der komplexen und wissenschaftsfundierten Handlungskompetenz einer Hebamme Bachelor of Science.

Nur im praktischen Teil der staatlichen Prüfung sollen in den drei Teilen „Schwangerschaft“, „Geburt“ und „Wochenbett und Stillen“ alle Kompetenzen gemäß Anlage 1 HebStPrV vollumfänglich geprüft werden, sodass nur hier von einer Bewertung der vollständigen Handlungskompetenz einer akademisch qualifizierten Hebammen B. Sc. gesprochen werden kann. Hervorzuheben ist, dass im Kompetenzbereich „Geburt“ die Simulationsprüfung verpflichtend ist. Damit entfällt die bisherige praktische Prüfung in realen, nicht planbaren Geburtssituationen. Diese waren nicht mehr zeitgemäß – sowohl aus ethischer Sicht für die Gebärenden und werdenden Eltern als auch für die Studierenden aufgrund der mangelnden Vergleichbarkeit der Prüfungssituationen [23]. Gleichzeitig erfährt damit der bislang nicht vertretene Bereich der freiberuflichen Hebammenarbeit als möglicher Ort der praktischen staatlichen Prüfung eine Aufwertung im Vergleich zur bisherigen HebAbPrV.

Insbesondere die Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung stellt eine große Herausforderung für die Hochschulen dar [17]. Zunächst setzt sie die Einrichtung eines geeigneten Skills-/Simulationslabors einschließlich einer modernen technischen und digitalen Ausstattung voraus. Der damit verbundene erhebliche Finanzierungsaufwand kann zumeist nicht aus den Budgets der Hochschulen bestritten werden, sondern bedarf in der Regel einer Anschubfinanzierung der Länder [3], [23]. Daneben werden laufende finanzielle Ressourcen für Verbrauchsmaterial, Administration, IT-Expertise sowie für Schulung und Einsatz von Schauspielpersonen für die Simulationen benötigt. Zudem ist im Studienverlauf das Team der Lehrenden für die fortlaufende didaktische Planung und die professionelle Durchführung von Skillslab-Trainings zu schulen. Auch hier fallen erhebliche nichtreguläre Kosten für die Hochschulen an. Die Verantwortung der Hochschulen für die Sicherstellung des Fachkräftebedarfs für die Gesundheitsversorgung von Mutter, Kind und Familie muss daher unabdingbar über eine auskömmliche Finanzierung für diese neuen Strukturen abgesichert werden.

Aus den Maßgaben des Berufsrechts hinsichtlich der staatlichen Prüfung von Hebammen leiten sich verschiedene Implikationen für die pädagogisch-didaktische Ausgestaltung des Studiums von Hebammen ab:

Zunächst muss das Training beruflicher Kompetenzen im gesamten Studienverlauf curricular verankert sein, damit die Studierenden im Prüfungsformat der Simulation und der Kompetenzorientierung geübt sind. Dabei sind didaktische Entscheidungen über Lernsituationen und den Einsatz von Modellen mit unterschiedlichem Digitalisierungs- und Realitätsgrad in Abhängigkeit von den Kompetenzzielen und der Komplexität des Lerngegenstandes zu treffen. Zudem ist empfehlenswert, allen Prüfungen, über die Kompetenzvorgaben der HebStPrV [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] hinausgehend, ein umfassendes Kompetenzprofil für die staatliche Prüfung zur Hebamme zugrunde zu legen. Nur so kann sichergestellt werden, dass bei den berufszulassenden Prüfungen die volle Handlungskompetenz einer Hebamme B. Sc. geprüft wird, insbesondere auch die Fähigkeit zum wissenschaftsbasierten Handeln (Kompetenz II) und zur Förderung der Autonomie (Selbstständigkeit und Selbstbestimmung) der Frau (Kompetenz III, siehe Anhang 1 [Anh. 1], Tabelle S2).

Dabei ist gemäß § 4HebG [https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/BJNR175910019.html] und HebStPrV [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] gleichzeitig der Blick über die hebammenwissenschaftliche Versorgung/Hebammentätigkeit hinaus auf die interdisziplinäre geburtshilfliche Versorgung durch Mediziner*innen und andere assoziierte Gesundheitsberufe wie bspw. der Pflege zu richten. Die Umsetzung interdisziplinärer Lehr-Lern-Settings wird jedoch durch unterschiedliche Lerninhalte, Kompetenzziele und Prüfungsverfahren der jeweiligen Berufsgruppen bzw. Studienprogramme erschwert. Bei gleichzeitig knappen personellen Ressourcen erscheint daher die didaktische Vernetzung verschiedener Studienprogramme zusätzlich herausfordernd [24]. Das Gelingen hängt auch an dieser Stelle von ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen der Hochschulen ab.

5. Fazit

Die Umsetzung der Akademisierung des Berufsstandes der Hebammen in Deutschland bietet enorme Chancen für die Disziplinentwicklung und die Optimierung der geburtshilflichen Versorgung von Frauen, ihren Kindern und Familien, stellt aber eine große Herausforderung für die Hochschulen dar. Vor dem Hintergrund der beschriebenen strukturellen und fachlichen Heterogenität an den verschiedenen Studienstandorten ist eine Vernetzung aller wissenschaftlichen Institutionen, die mit Studiengängen der Hebammenwissenschaft befasst sind, obligatorisch, um langfristig die Weiterentwicklung des Faches Hebammenwissenschaft voranzutreiben.

Der Ausschuss Hebammenwissenschaft (AHW) in der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung, der im Juni 2022 gegründet wurde, dient dieser Vernetzung der Standorte und dem Austausch von Erfahrungen zu Lehr-, Lern- und Prüfungsformaten, aber auch der Entwicklung einheitlicher Kompetenzstrukturmodelle und eines Kerncurriculums sowie der Definition von Qualitätskriterien und Standards für das Studium der Hebammenwissenschaft. Nur in gemeinschaftlicher Arbeit und mithilfe aller gebündelten Expertisen kann die weitere Professionsentwicklung der Hebammen erfolgreich sein.

Anmerkungen

ORCIDs der Autorinnen

Verabschiedung

Das Positionspapier wurde dem GMA-Vorstand vorgelegt von diesem am 07.05.2024 verabschiedet.

Danksagungen

Die Autorinnen des Positionspapiers bedanken sich bei folgenden Expertinnen für ihre Beratung bei der Fertigstellung des Manuskripts:

  • Prof. Anne Wiedermann, Professur für Hebammenwissenschaft, Fakultät Interdisziplinäre Studien an der Hochschule Landshut
  • Prof. Dr. Susanne Grylka, Leiterin Forschung Institut für Hebammenwissenschaft und reproduktive Gesundheit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW
  • Dr. Astrid Krahl, Studiengangleitung MSc Hebamme am Institut für Hebammen, Departement Gesundheit der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Die Autorinnen danken Janice Hill (Universität Tübingen) und Emine Babac (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) für die Übersetzung des Manuskripts.

Interessenkonflikt

Die Autorinnen erklären, dass sie keinen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.


Literatur

[1] Bundesgesetzblatt. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV). Bonn: Bundesanzeiger Verlag; 1985. Zugänglich unter/available from: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl187s0929.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl187s0929.pdf%27%5D__1715154115917
[2] Bundesgesetzblatt. Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger. Bonn: Bundesanzeiger Verlag; 1987. Zugänglich unter/available from: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl187s0929.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl187s0929.pdf%27%5D__1715154162831
[3] Grieshop M, Knape N. Die Bedeutung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften für die Akademisierung des Hebammenberufs. Hebamme. 2022;35(01):34-39. DOI: 10.1055/a-1710-6960
[4] Wissenschaftsrat. Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen. Berlin, Köln: Wissenschaftsrat; 2012.
[5] Plappert C, Graf J, Simoes E, Schönhardt S, Abele H. Die Akademisierung des Hebammenberufes im Kontext der Novellierung des Hebammengesetzes: aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen. Geburtshilfe Frauenheilkd. 2019;79(8):854-862. DOI: 10.1055/a-0958-9519
[6] Schönhardt S, Plappert C, Graf J, Abele H. Neuordnung der Hebammenausbildung. Frauenheilk up2date. 2020;14(3):211-223. DOI: 10.1055/a-1063-4333
[7] Bundesministerium für Bildung und Forschung; Kultusministerkonferenz. Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kulutsministerkonferenz. Zugänglich unter/available from: https://www.dqr.de/dqr/de/home/home_node.html
[8] Sayn-Wittgenstein F. Geburtshilfe neu denken - Bericht zur Situation und Zukunft des Hebammenwesens in Deutschland. Berlin: Hans Huber; 2007.
[9] Geppert-Orthofer U. Auf den Anfang kommt es an – das Hebammenwesen in Deutschland. In: Kühne R, Graalmann J, editors. Die Zukunft der Gesundheits(fach)berufe: Mehr Kompetenzen – mehr Verantwortung. Berlin: MWV Medizinisch-Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2021.
[10] Wissenschaftsrat. Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums. Positionspapier (Drs. 3479-13). Berlin, Köln: Wissenschaftsrat; 2013.
[11] Deutsche Gesellschaft für Hebammmenwissenschaft. Hebamme werden - Studienmöglichkeiten. Berlin: Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft; 2023. Zugänglich unter/available from: https://www.dghwi.de/studium-forschung/studiengange/
[12] Fischer C. Die berufliche Qualifikation von Hebammen als praxisintegrierendes duales Studium. Gestaltung und Steuerung des berufspraktischen Studienteils [Masterarbeit]. Ludwigsburg: Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften; 2020.
[13] Graf J, Zipfel S, Schönhardt S, Wallwiener D, Abele H. Akademisierung des Hebammenberufes: Das Hebammenreformgesetz führt zu einer unterschiedlichen Umsetzung auf Landesebene und befördert eine heterogene Ausbildung von Hebammen. GMS J Med Educ. 2020;37(4):Doc37. DOI: 10.3205/zma001330
[14] Graf J, Simoes E, Blaschke S, Plappert CF, Hill J, Riefert MJ, Abele H. Akademisierung des Hebammenberufs und die Implementierung von Studiengängen im Kontext der neuen Anforderungen. Geburtshilfe Frauenheilkd. 2020;80(10):1008-1015. DOI: 10.1055/a-1138-1948
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Anhänge

Anhang 1Ergänzende Tabellen (Anhang_1.pdf, application/pdf, 196.42 KBytes)